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Besondere Bedingungen zur industriellen Feuer-BU-Versicherung (IND-FBU-06)
Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück
von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider besseres Wissen und
Willen des Versicherungsnehmers die Siche [...] Reparatur- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den
ausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern die Sicherheitsvorschriften wider Wissen
und Willen des Versicherungsnehmers
Vermögensschäden für Bauträger (AH823) (AH823)
wegen Veruntreuung seitens des Personals des Versicherungsnehmers oder anderer
Personen, deren er sich bedient;
2.12. aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Aufsichtsrat, Beirat, Ver [...] ihrer Auswirkung der ehelichen gleichgestellt);
2.13.4 Gesellschaftern des Versicherungsnehmers und deren Angehörigen (Art 8.2.13.3).
3. Ein Ausschluss vom Versicherungsschutz wirkt gegen sämtliche [...] 9 - Obliegenheiten; Vollmacht des Versicherers
1. Obliegenheiten
Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6
VersVG bewirkt, werden bestimmt:
Zusatzbedingungen Landwirtschaft neu (ZLN2.1) (ZLN2.1)
FEUER, STURM ZLN2.1
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR LANDWIRTSCHAFT-NEU
Von den nachstehend angeführten Klauseln gelten ausschließlich
Deckungspaket (Fremdenbeherbergungsbetriebe) (AH816) (AH816)
versicherten Risiko zusammenhängenden Rechtsverhältnissen, Eigenschaften und
Tätigkeikeiten, zu deren Ausübung der Versicherungsnehmer nach den für seinen Betrieb geltenden be-
hördlichen Vorschriften
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB93-95) (AHVB93-95)
Schadenereignisse, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten sind,
deren Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages fällt, sind nur gedeckt,
wenn [...] beginnt ungeachtet des Beginnes des Versicherungsschutzes mit Inbetriebnahme der Anlage
oder deren letzter Überprüfung.
3.5 Selbstbehalt
Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in [...] Auswirkung der ehelichen
gleichgestellt);
6.3 Gesellschaftern des Versicherungsnehmers und deren Angehörigen (Pkt. 6.2);
6.4 Gesellschaften, an denen der Versicherungsnehmer oder seine Angehörigen