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Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Grundschutz (LPGF-96) (LPGF-96)
Polizze
bezeichneten Gebäude;
b) der Hofraum und sämtliche zum Gehöft gehörigen Grundstücke und die dahinführenden Wege;
c) die Wege nach und von inländischen Märkten, Ausstellungen [...] und Hochspannungsleitungen,
mindestens 5 0 M e t e r von anderen Gebäuden, von Waldgrundstücken und Bahngleisen,
mindestens 3 0 0 M e t e r von Betrieben und Lagerstätten,
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO07)
40 35 30 25 0 % der Bemessungsgrundlage
zurückzuzahlen.
Bei Vertragsauflösung während der ersten drei Jahre sind 60 % der Bemes-
sungsgrundlage zurückzuzahlen.
Bemessungsgrundlage ist die bei Vertragsbeginn [...] 12,5 12,5 12,5 0 % der Bemessungsgrundlage
zurückzuzahlen.
Bei Vertragsauflösung während dem ersten Jahr sind 25 % der Bemessungs-
grundlage zurückzuzahlen. Bemessungsgrundlage ist die Summe aller seit [...] 55 5,55 5,55 0 % der
Bemessungsgrundlage
zurückzuzahlen.
Bei Vertragsauflösung während dem ersten Jahr sind 11,11 % der Bemes-
sungsgrundlage zurückzuzahlen. Bemessungsgrundlage ist die Summe aller
seit
AmHof - Haftpflicht Grunddeckung (AH2830.16.1)
versicherung Grunddeckung
Anstelle von Abschnitt B Punkt 6. EHVB gilt folgende Regelung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem
Vertrag zugrunde liegenden AHVB [...] solchen Fall bestehen,
wenn die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten
Unterlagen dem Grunde und der Höhe nach möglich ist.
13.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] Schadenersatzverpflichtungen des Ver-
sicherungsnehmers aus
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH831)
von Abschnitt A Z. 1 EHVB alle Schadenersatzverpflichtungen aus der
Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten, Dienstwohnungen und Wohnhäuseren
samt Nebengebäude;
Vertragsinhalt der Sturmschadenversicherung im Grundschutz (LPGSt-98) (LPGSt-98)
Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Dach der Gebäude bzw. auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers
FREISTEHENDE Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen besteht nur dann,