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Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (ALa001.14)
die versicherten Positionen Gebäude und Betriebs-
einrichtung der jeweiligen Sparte. Sie steht im Schadenfall für diese Positionen im
Verhältnis der dort bestehenden Unterversicherung zur
Bedingungen für die Risikozusatzversicherung - 2016 (VBRISZ2016)
g innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit
der Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu,
so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf die
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Elektro-Anlagen und -Geräten (ABE80-95) (ABE80-95)
daß der Schaden mit diesen Ereignissen we-
der unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
(3) Insoweit für einzelne der versicherten Gefahren (Abs. 1) anderweitige Versicherungen bestehen
Allg. Bed f. d. Mehrkosten-Vers. el.. Anl. u. Ger (AEVBM2009)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo001.16)
gen für die versicherten Positionen Gebäude und Betriebs-
einrichtung der jeweiligen Sparte. Sie steht im Schadenfall für diese Positionen im Verhältnis der
dort bestehenden Unterversicherung zur Verfügung