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Wächter mit Kontrollsystem (F169)
Die Auflassung oder Einschränkung der mit dieser Besonderen Bedingung vereinbarten Bewach-
ung stellt auch eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen
Bedingungen für die
Versicherungsbedingungen zur Wertsicherung der Erlebensleistung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung - 2007 (VBSIERL2007)
Verbraucherpreise 2000". Wird die
Verlautbarung dieses Verbraucherpreisindex 2000 eingestellt, tritt an seine Stelle ein stattdessen
verlautbarter Ersatz-Index.
Ausgangsindex
ist der Wert des Grundindex
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Versicherungsleistungen nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2012 (VBINDL2012)
Verbraucherpreise 2000". Wird die
Verlautbarung dieses Verbraucherpreisindex 2000 eingestellt, tritt an seine Stelle ein stattdessen
verlautbarter Ersatz-Index.
Ausgangsindex
ist der Wert des Grundindex
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Prämiensumme nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2012 (VBINDP2012)
Verbraucherpreise 2000". Wird die
Verlautbarung dieses Verbraucherpreisindex 2000 eingestellt, tritt an seine Stelle ein stattdessen
verlautbarter Ersatz-Index.
Ausgangsindex
ist der Wert des Grundindex
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Prämiensumme nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2009 (VBIND2009)
Verbraucherpreise 2000". Wird die
Verlautbarung dieses Verbraucherpreisindex 2000 eingestellt, tritt an seine Stelle ein stattdessen
verlautbarter Ersatz-Index.
Ausgangsindex
ist der Wert des Grundindex