Suche
Betriebsstillegung (FBU122)
müssen stets voll funktionsfähig und
aktiviert erhalten werden.
3. Jede Wiederaufnahme des Betriebes stellt eine Gefahrerhöhung dar, die nach Artikel 2 der
Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung
Durchgehender Schichtbetrieb (FBU170)
s.
Die Auflassung oder Einschränkung der mit dieser Besonderen Bedingung vereinbarten
Maßnahmen stellt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen
Bedingungen für die Sa
Betriebsstilllegung F122 (F122)
müssen stets voll funktionsfähig und
aktiviert erhalten werden.
3. Jede Wiederaufnahme des Betriebes stellt eine Gefahrerhöhung dar, die nach Artikel 2 der
Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung
Durchgehender Schichtbetrieb (F170)
s.
Die Auflassung oder Einschränkung der mit dieser Besonderen Bedingung vereinbarten
Maßnahmen stellt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen
Bedingungen für die Sa
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Garantie Ertrag 168 PLUS (Indexgebundene Lebensversicherung mit Kapitalgarantie bei Ablauf gegen Einmalprämie) - 2008.1 (VBGEP2008.1)
g von der bezahlten Prämie in Abzug gebracht und der Rückstellung
für Risikoprämien und Kosten Ihres Vertrages zugeführt. Aus dieser Rückstellung werden während
der Vertragslaufzeit die Risikoprämien [...] unrichtig oder unvollständig beantwortet, können wir innerhalb von drei
Jahren seit Abschluss, Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden
Änderung des Vertrages zurücktreten [...] nur den Rückkaufswert (§ 9 Absatz 2) leisten.
(3) An Ihren Antrag sind Sie sechs Wochen ab Antragstellung gebunden.
(4) Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien an uns kostenfrei