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Reisekaskoversicherung (KA1007.18)
1. Erweiterung des Versicherungsumfanges
In teilweiser Abänderung des Artikel 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) erstreckt sich [...] ist in jedem einzelnen Fall der Höhe nach,
unter Berücksichtigung des Artikel 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) mit der vertraglich [...] ohne Mehrwertsteuer.
3. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung des Artikel 7.3.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrzeugkaskoversicherung (AKKB) wird als Obliegenheit
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz inkl. Aussenanlagen (F202.1) (F202.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F202.1
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz
inkl. Außenanlagen
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch [...] nlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude je-
doch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden mitversichert.
Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen ang
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz (F201.1) (F201.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F201.1
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion
Indirekte Blitzschäden - Var. 1 - Grundschutz (Fe3001.12)
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz Fe3001.12
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion infolge
Blitzschlags
Lenker Schadenersatzbeitrag in der Kfz-Haftpflicht (KH1037.18)
LENKERSCHADENERSATZBEITRAGSRABATT
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein begünstigter Tarif zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten [...] r noch nicht oder
das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat .
Leistungen, die ausschließlich auf Grund von Teilungsabkommen von Versicherern untereinander
bzw. zwischen solchen und Sozialversicherungsträgern [...] trägern erbracht wurden, werden hiebei nicht
berücksichtigt.
Der Schadenersatzbeitrag wird auf Grund einer entsprechenden Leistung des Versicherers
innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung fällig