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ZBF-IG98 (ZBF-IG98)
Schadens als Teilzahlung den Betrag ver-
langen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht
fest, inwieweit der Scha- den als Feuerschaden oder als Masc
ZBF-IG96 (ZBF-IG96)
Schadens als Teilzahlung den Betrag ver-
langen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest,
inwieweit der Schaden als Feuerschaden oder als Maschinenb
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG2002)
genannten Ereignissen oder deren
Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3
- 1 -
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Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
Zusatzbed. f.d. Feuer-BU-Vers. von ind., gewerb. sonst. Betrieben (ZBFBU03)
als Teilzahlung den
Betrag verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, inwieweit der Schaden als Feuer- oder als
Maschinen-Be
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB) (ADVB)
nach, daß der Schaden mit diesen Ereignissen weder
unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79)