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Betriebsstillegung (FBU122)
müssen stets voll funktionsfähig und
aktiviert erhalten werden.
3. Jede Wiederaufnahme des Betriebes stellt eine Gefahrerhöhung dar, die nach Artikel 2 der
Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung
Durchgehender Schichtbetrieb (FBU170)
s.
Die Auflassung oder Einschränkung der mit dieser Besonderen Bedingung vereinbarten
Maßnahmen stellt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen
Bedingungen für die Sa
Betriebsstilllegung F122 (F122)
müssen stets voll funktionsfähig und
aktiviert erhalten werden.
3. Jede Wiederaufnahme des Betriebes stellt eine Gefahrerhöhung dar, die nach Artikel 2 der
Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung
Durchgehender Schichtbetrieb (F170)
s.
Die Auflassung oder Einschränkung der mit dieser Besonderen Bedingung vereinbarten
Maßnahmen stellt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen
Bedingungen für die Sa
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.24)
und Wasser etwa im gleichen
Ausmaß enthalten und einen Schlammstrom mit flussähnlichem Verlauf darstellen.
3.5. Lawinen- und Lawinenluftdruck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- [...] Grundlage der "European
Macroseismic Scale (EMS) von 1998" die Intensität 6 erreicht. Für die Feststellung der
Bebenintensität sind die Aufzeichnungen der GeoSphere Austria (GSA) oder deren
Rechtsnac [...] Erdreich, Schwemmsand und dgl.
3. Erstrisikosumme
Die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme stellt die Obergrenze des Versicherers für
Schäden an den versicherten Sachen und versicherten Kosten je