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Kulturen und Obstbäume (Fe2106.16)
der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicher-
ungssumme auf erstes Risiko.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Erstreckung der Haftung auf Montage- und Demontageschäden für Bohrgeräte und Turmdrehkräne (MB51-03)
Sachen entstehen.
Dies gilt jedoch nicht bei Umbauten, Verbesserungen und Erweiterungen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Einschränkung auf das Garagenrisiko (KA1001.13)
Nachlass eingeräumt.
Die Aufhebung der Stilllegung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
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Vorsorgeversicherung (CS3010.12)
Verteilung richtet sich nach der bei den einzelnen Positionen bestehenden Unterversicherung.
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Verkaufs- und Lieferbedingungen (AH3848.12) (AH3848.12)
gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zur Haftung verpflichtet ist.
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