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Wohnhaus-Start-Versicherung "Superschutz" (WSV-A1) (WSV-A1)
Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch von der Haftung ausgeschlossen .
b) Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen In der Garage zum Zeitwert bis
zu einem Gesamtwert
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB95) (ADVB-95)
Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Stein-
schlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der beim Löschen und Retten entste-
henden [...] Absendung der Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-, Berau-
bungs- und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur Anzeige zu bringen.
1.3 Er hat dem Versicherer
Besondere Bedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (EP02.1)
Kuvertiergeräte;
- Anlagen und Geräte der Sicherungs- und Meldetechnik, z.B. Alarm- und Brandmeldeanlagen,
Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsanlagen.
- Fernseher, HiFi-Anlagen, Radioapparate
Besondere Bedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung EP96 (EP96)
- Anlagen und Geräte der Sicherungs- und Meldetechnik,
z.B. Alarm- und Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Zeit-
erfassungsanlagen.
b) Nicht versichert sind:
Zusatzbedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (CS3011.12)
Beamer
- Anlagen und Geräte der Sicherungs- und Meldetechnik,
z.B. Alarm-, Einbuch- und Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsanlagen.
b) Nicht versichert sind:
- Anlagen und