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DH-Ausschnittsdeckung AV Komfortschutz (DHAK-09)
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mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine
Vereinbarung zur prämienfreien Rohbaudeckung (ImG017.19)
Versicherungsschutz für die auf der Polizze angeführten Gebäude nach Maßgabe der dem
Vertrag jeweils zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen:
In der Feuerversicherung für sämtliche versicherte Gefahren; [...] Fenster und Stiegenaufgänge – verschlossen sind.
In der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz (B 11 EHVB).
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für das Bauherrenrisiko (B 11.1.2. EHVB) und [...] verglast sind.
2. Über Antrag kann die Rohbauversicherung in den Sparten Feuer, Sturm und Haus- und Grund-
besitzhaftpflicht prämienfrei gestellt sein. Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass prämienfreier
Haushalt ohne Privathaftpflicht (DH1600.15)
der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD gilt die für den
Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen enthaltene Privathaftpflicht ( Teil II. der
dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw
FEUER - Straßenlaternen im Gemeindegebiet inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe3041.22 (Fe3041.22)
1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch ein Schadenereignis gemäß Art. 2, Pkt. 5 (Überspannung oder Induktion
infolge Blitzschlags) der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB inkl. [...] gelten Schäden, an im Gemeindegebiet
befindlichen Erdkabel zur Versorgung von Straßenlaternen, aufgrund von indirektem Blitzschlag
mitversichert:
Kosten für die Grabungsarbeiten des im Gemeindegebiet
Fahrzeugrechtsschutz - Kombination mit Kfz-Haftpflicht (RS5003.22)
ersicherung
abgeschlossen und teilt - abweichend von den dem Vertrag zugrunde liegenden ARB - das
rechtliche Schicksal des zugrunde liegenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages.
Ein separates Stornieren