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Besondere Bedingungen für die Versicherung von rollendem Material (1984) BKM84 (BKM84)
versicherte Fahrzeug unmittelbar schädigend einwirkendes Ereignis;
b) Höhere Gewalt;
c) Brand, Blitzschlag und Explosion;
d) Diebstahl des Fahrzeuges sowie Diebstahl von mit dem Fahrzeug
Verbrennungen: Wohlige Wärme statt gefährlicher Hitze
. Wasser mit der Temperatur von 50 Grad Celsius kann Kinderhaut so stark schädigen, dass sich Brandblasen bilden. Trifft eine Flüssigkeit mit 65 Grad Celsius auf die Haut eines Kindes, können bereits
Zusatzbedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (CS3011.15)
hnik und Soziales:
- Anlagen und Geräte der Sicherungs- und Meldetechnik, z.B. Alarm- und Brandmeldeanlagen,
Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsanlagen.
- Küchen- und Wirtschaftsgeräte in Büros:
Zusatzbedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (CS3011.14)
tragbare Beamer
- Anlagen und Geräte der Sicherungs- und Meldetechnik,
z.B. Alarm-, Einbuch- und Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsanlagen.
b) Nicht versichert sind:
- Anlagen und Geräte
AmHof Ergänzung (AHooU-02)
kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen,
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
1.1.2. BETRIEBSEINRICHTUNG DER LANDWIRTSCHAFT (landwirtschaftliches Inventar) [...] unberührt. Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Bau-, Feuerpoli-
zei, Brandverhütung), die nicht erfüllt oder eingehalten werden.
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4. Versicherungswert