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Allg. Bed f. d. Mehrkosten-Vers. el.. Anl. u. Ger (AEVBM2009)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo001.16)
gen für die versicherten Positionen Gebäude und Betriebs-
einrichtung der jeweiligen Sparte. Sie steht im Schadenfall für diese Positionen im Verhältnis der
dort bestehenden Unterversicherung zur Verfügung
Besondere Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung - 2009 (VBBUZ2009)
getroffenen Regelungen.
(3) Bestimmungen für Personen in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen:
Steht die versicherte Person in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, so wird als berufliche
Tätigkeit
Allg.Bedingungen f.Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB98) (AWB98)
oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zu-
sammenhang steht.
Art. 3
Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die im
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB2023) (AKHB2023)
führt derselbe
Versicherungsfall zu weiteren Entschädigungsleistungen oder Rückstellungen, so steht dem
Versicherungsnehmer frei, auch diese weiteren Leistungen oder Rückstellungen zu erstatten