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Kardanbeläge (MB58-03)
MASCHINENBRUCH - Kardanbeläge - MB58-03
Schäden an Kardanbelägen werden nur als Folgeschäden eines ersatzpflichtigen Schadens an der
Maschine selbst ersetzt. Bei Bemessung der Entschädigung wird die
Bewegliche Krane auf ortsfesten Laufbahnen (Schienen) (MB59-03)
MASCHINENBRUCH - Bewegliche Krane auf ortsfesten Laufbahnen (Schienen) -
MB59-03
Bei beweglichen Kranen auf ständig ortsfesten Laufbahnen findet Art. 2 (3) Pkt. 14 der
Allgemeinen Bedingungen für M
Seile von Seilbahnen (MB60-03)
MASCHINENBRUCH - Seile von Seilbahnen - MB60-03
Für Schäden an Seilen, verursacht durch Probebremsungen, auch wenn sie über behördlichen
Auftrag durchgeführt werden, sowie für Seile, die über behörd
Besondere Bedingung für die Versicherung von elektronisch gesteuertenMaschinen/Anlagen (MB61-03)
MASCHINENBRUCH - Besondere Bedingung für die Versicherung von
elektronisch gesteuerten Maschinen/Anlagen - MB61-03
In Abweichung von Artikel 2(1) Pkt. 2 sowie in Ergänzung zu Art. 1(4) und Art. 2(3)
Monatliche Inbetriebnahme von Notstromaggregaten (MB62-03)
MASCHINENBRUCH - Monatliche Inbetriebnahme von Notstromaggregaten -
MB62-03
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das versicherte Notstromaggregat mindestens einmal
pro Monat in Betrieb zu nehme