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Zusatzbedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (CS3011.14)
tragbare Beamer
- Anlagen und Geräte der Sicherungs- und Meldetechnik,
z.B. Alarm-, Einbuch- und Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsanlagen.
b) Nicht versichert sind:
- Anlagen und Geräte
Musikinstrumenten-versicherung - was ist das?
die Musikinstrumentenversicherung gegen Bruch, Beschädigung infolge von Transportmittelunfällen, Brand, Blitz, Explosion, Elementarereignissen sowie Diebstahl, Beraubung, Abhandenkommen, Veruntreuung oder
Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen (TRRL-08)
begleiters (vgl. Pkt. 6 lit.d)
sind nur Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag,
Explosion und Nässe versichert.
Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein Täter in die
Realwertpolizze "Grundschutz" (RWP-3a)
Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch von der Haftung ausgeschlossen.
b) Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in der Garage (zum Zeitwert bis
zu einem Gesamtwert
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musterkollektionen (AMK89-03) (AMK89-03)
Privathäusern und in den Häusern der Kunden deckt der Versicherer Schäden, entstan-
den durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Raub.
Einbruchdiebstahl im