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Gemeinderechtsschutz ImOrt Premium (RS3004.16)
die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem Umfang geleistet: [...] schutz auf die gemeindeeigenen Gesellschaften, die
aus förderungs- und steuerrechtlichen Gründen errichtet wurden, Vereine zur Förderung der
Infrastruktur und gemeindeeigene KGs, sofern diese
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.2)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versiche [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers
verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen [...] Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.1)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versiche [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers
verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen [...] Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung AKKB 2007 (AKKB2007)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versiche [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers
verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen [...] Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb
Ableitungen auf dem Versicherungsgrundstück (L103)
LEITUNGSWASSER L103
Ableitungen
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB) sin