Suche
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2009 (VBPR2009)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2009.1 (VBPR2009.1)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2009.2 (VBPR2009.2)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2012 (VBPR2012)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB98) (AStB98)
genannten Ereignissen oder deren
Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Art. 3
Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
1.1. Versichert sind die im