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Industrieöfen (Austreten von Schmelze) (MB63-03)
MASCHINENBRUCH - Industrieöfen / Austreten von Schmelze - MB63-03
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden, die durch bestimmungswidriges
Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen aus
Rauchgas-Reinigungsanlagen (MB64-03)
MASCHINENBRUCH - Rauchgas-Reinigungsanlagen und Katalysatoren in
Denox-Anlagen - MB64-03
1. Abweichend von Art. 1(3) Zif. 2) und 3) der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
Maschinen, ma
Röhrenklausel (MB66-03)
MASCHINENBRUCH - Röhrenklausel - MB66-03
Bei Schäden an Röhren leistet der Versicherer Entschädigung gemäß nachstehender
Entschädigungsstaffel:
Bezeichnung der Röhre Verringerung der Entschädigung
Bergungskosten (MB67-03)
MASCHINENBRUCH - Bergungskosten - MB67-03
Die Mitversicherung der Bergungskosten gemäß Art. 7(2) Zif. 1) der Allgemeinen Bedingungen für
die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen un
Erd- und Bauarbeiten (MB68-03)
MASCHINENBRUCH - Erd- und Bauarbeiten - MB68-03
In Erweiterung des Art. 7(2) Zif. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (AMB) ist