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Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2012 (VBPR2012)
Versicherungsschutzes
(1)Es besteht Versicherungsschutz nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen weltweit und unabhängig
davon auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
(2) Voller Versicher
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB2003) (AECB2003)
Gebäuden befindlichen beweglichen Sachen
1.7.2.3.1. durch Witterungs- oder sonstige Umwelteinflüsse oder Umweltstörungen;
1.7.2.3.2. durch Diebstahl;
1.7.2.4. durch Be- oder Verarbeitung jeder Art
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-08)
wenn keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist;
3.7.1.4. aus Sachschäden durch Umweltstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten bis zu einem
Lagervolumen von 100 Liter nach Maßgabe [...] von diesen Personen benützten
Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten.
3.7.5. Sachschäden durch Umweltstörung
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 AHVB ist getroffen.
Die Versicherungssumme beträgt
Versicherungsbedingungen für die Pflegeretnezusatzversicherung - 2013 (VBPRZ2013)
Versicherungsschutz besteht - abgesehen von den nachfolgenden Einschränkungen in den Absätzen
3 und 4 - weltweit und unabhängig davon auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
(2) Voller Versicherungsschutz
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentezusatzversicherung - 2013.1 (VBPRZ2013.1)
Versicherungsschutz besteht - abgesehen von den nachfolgenden Einschränkungen in den Absätzen
3 und 4 - weltweit und unabhängig davon auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
(2) Voller Versicherungsschutz