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BW2/75 (BW2/75)
aufgrund des bestehenden Kauf- oder Werkvertrages mit dem Auftraggeber im Umfang der
ÖNORM B
2110, Ziff. 12 die gem. Art. 4 versicherten Gefahren und Schäden zu tragen hat oder trotz
Regelung der genannten [...] ilung letztlich wirtschaftlich tatsächlich tragen muß und so-
mit an den versicherten Sachen ein Interesse hat.
Wird in dem genannten Kauf- oder Werkvertrag abweichend von der ÖNORM B 2110, Ziff. 12 eine [...] Versicherungsnehmer verantwortlich.
Vertragspartner und Prämienschuldner bleibt jedoch ausschließlich der Versicherungsnehmer.
Über die Reche aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Versicherungsnehmer
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.1)
gem. Art. 4
versicherten Gefahren und Schäden zu tragen haben oder trotz Regelung der genannten
Gefahrenteilung letztlich wirtschaftlich tatsächlich tragen müssen und somit an den versicherten
Sahen ein [...] Versicherungsnehmer verantwortlich.
Vertragspartner und Prämienschuldner bleibt jedoch ausschließlich der Versicherungsnehmer.
Über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Versicherungsnehmer [...] Pkt. 1 auf andere Personen als den
Versicherungsnehmer selbst erstreckt, finden alle in dem Versicherungsvertrag bezüglich des
Versicherungsnehmers getroffenen Bestimmungen auch auf diese Versicherten sinngemäß
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95 (BW1-95)
Art. 4 versicherten Gefahren und Schäden zu tragen haben oder
trotz Regelung der genannten Gefahrenteilung letztlich wirtschaftlich tatsächlich tragen müssen
und somit an den versicherten Sahen [...] mer verantwortlich.
Vertragspartner und Prämienschuldner bleibt jedoch ausschließlich der Versicherungsnehmer.
Über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag kann nur der Versicherungsnehmer [...] andere Personen als den Versicherungs-
nehmer selbst erstreckt, finden alle in dem Versicherungsvertrag bezüglich des Versicherungs-
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nehmers getroffenen Bestimmungen auch auf diese
Allgemeine Bedingungen für die Senioren-Unfallversicherung 2012.1 (AUVB-S2012.1)
n
ABSCHNITT E: SONSTIGE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Art. 22: Versicherungsperiode, Vertragsdauer
Art. 23: Kündigung, Erlöschen des Vertrages
Art. 24: Rechtsstellung der am Vertrag beteiligten Personen
Art. [...] Die Akten des Verfahrens werden von uns verwahrt.
7. Beantragen wir die Entscheidung der Ärztekommission, so tragen wir deren Kosten allein.
Beantragt der Anspruchsberechtigte die Entscheidung der Ärzte [...] Tätigkeit der Ärztekommission in geschriebener Form
den Maximalbetrag der vom Anspruchsberechtigten zu tragenden Kosten mitzuteilen. Dieser
Maximalbetrag ist von uns unter Bedachtnahme auf die zu erwartenden
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2012.1 (AUVB2012.1)
n
ABSCHNITT E: SONSTIGE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Art. 22: Versicherungsperiode, Vertragsdauer
Art. 23: Kündigung, Erlöschen des Vertrages
Art. 24: Rechtsstellung der am Vertrag beteiligten Personen
Art. [...] Die Akten des Verfahrens werden von uns verwahrt.
7. Beantragen wir die Entscheidung der Ärztekommission, so tragen wir deren Kosten allein.
Beantragt der Anspruchsberechtigte die Entscheidung der Ärzte [...] Tätigkeit der Ärztekommission in geschriebener Form
den Maximalbetrag der vom Anspruchsberechtigten zu tragenden Kosten mitzuteilen. Dieser
Maximalbetrag ist von uns unter Bedachtnahme auf die zu erwartenden