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OÖV-Familienunfallversicherung - Single & Kind 100-0-100 (UN1006.24)
UNFALL - OÖV-Familienunfall - Single & Kind 100/0/100 - UN1006.24
Versichert sind im Rahmen der vereinbarten und auf der Polizze angeführten Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB)
Kraftfahrzeuge mit/ohne behördlichem Kennzeichen in ruhendem und fahrenden Zustand zum Verkehrswert (F838)
FEUER F838
KRAFTFAHRZEUGE MIT/OHNE BEHÖRDLICHEM KENNZEICHEN
IN RUHENDEM UND FAHRENDEM ZUSTAND ZUM VERKEHRSWERT
Die in der Polizze bezeichn
Repräsentanten (F1415)
FEUER - Repräsentanten - F1415
Soweit für den Ausschlusstatbestand gem. Art. 12 ABS (1995) das Verhalten des Versicherungs-
nehmers (Versicherten) maßgeblich ist, gelten die genannten Bestimmungen a
Einbruchdiebstahlversicherung - Zusatzbedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung von Gemeinden, industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben - ED3022.21 (ED3022.21)
Sicherungen/Obliegenheiten
Als vereinbart gilt das Vorhandensein nachstehender Sicherungen sowie deren vollständige
Anwendung in allen Zeiträumen, in welchen sich keine Personen (auch für noch so kurze
Seng- und Schmorschäden (Fe3025.15)
FEUER - Seng- und Schmorschäden - Fe3025.15
1. Abweichend von Artikel 2 Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Sengschäden an
den versicherten und in der Polizze bezeichneten
- Gebäuden