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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB2007/2) (AKHB2007/2)
und führt derselbe Versicherungsfall zu weiteren Entschädigungsleistungen oder Rückstellungen,
so steht dem Versicherungsnehmer frei, auch diese weiteren Leistungen oder Rückstellungen zu erstatten
oder
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB2007/1) (AKHB2007/1)
und führt derselbe Versicherungsfall zu weiteren Entschädigungsleistungen oder Rückstellungen,
so steht dem Versicherungsnehmer frei, auch diese weiteren Leistungen oder Rückstellungen zu erstatten
oder
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger- Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID95) (ADVBID-95)
nach, daß der Schaden mit diesen Ereignissen weder
unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79)
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.1)
der Versicherer jedoch wegen arglistiger Erhebung eines unbegründeten
Versicherungsanspruches, so steht ihm die Gesamtprämie zu.
Die Bestimmungen des Pkt. 6 finden sinngemäß Anwendung.
Art. 12 - Obli
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die betriebliche Kollektivversicherung - 2005 (VBBKV2005)
geltend gemacht
werden?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der Anspruch einem Dritten
zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf