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Versicherungsbedingungen für die Pflegeretnezusatzversicherung - 2013 (VBPRZ2013)
Behandlungen zur Förderung der Heilung oder Minderung der
Pflegebedürftigkeit nicht durchführen, so steht dies unserer Leistungspflicht nicht entgegen. Die
versicherte Person ist jedoch sehr wohl verpflichtet
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB 2001) (AÖTB2001)
nehmer selbst durchge-
führt wurde,
h) Schadenrechnung,
i) Abtretungserklärung.
(5) Steht dem Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten
zu, so geht der Anspruch
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und Kühlhäusern (Kühlgutversicherung) (ABK77-95) (ABK77-95)
daß der Schaden mit die-
sen Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht;
b) durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und dem Versi-
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und Kühlhäusern (Kühlgutversicherung) (ABK77) (ABK77)
daß der Schaden mit die-
sen Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht;
b) durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und dem Versi-
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2012.1 (VBPR2012.1)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf