Suche
Vertragsinhalt der Haushaltversicherung im Komfortschutz (LPKH-96) (LPKH-96)
LPKH-96
In der HAUSHALTVERSICHERUNG gelten darüberhinaus
folgende Erweiterungen der Allgemeinen Bedingun-
gen
Vertragsinhalt der Haushaltversicherung im Superschutz (LPSH-96) (LPSH-96)
LPSH-96
In der HAUSHALTVERSICHERUNG gelten darüberhinaus
folgende Erweiterungen der Allgemeinen Bedingun-
gen
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2011 (AUVB2011)
ABSCHNITT E: SONSTIGE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Art. 22: Versicherungsperiode, Vertragsdauer
Art. 23: Kündigung, Erlöschen des Vertrages
Art. 24: Rechtsstellung der am Vertrag beteiligten Personen
Art [...]
3. Erlischt der Vertrag, weil die versicherte Person gestorben ist, so steht uns die bis zur
Vertragsauflösung anteilige Prämie zu.
Artikel 24
Rechtsstellung der am Vertrag beteiligten Personen [...] Generaldirektion, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Die vorläufige Deckung
(Sofortschutz)endet mit Zustellung der Polizze, wenn die Annahme des Antrages abgelehnt oder der
Sofortschutz
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2009 (AUVB2009)
ABSCHNITT E: SONSTIGE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Art. 22: Versicherungsperiode, Vertragsdauer
Art. 23: Kündigung, Erlöschen des Vertrages
Art. 24: Rechtsstellung der am Vertrag beteiligten Personen
Art [...] Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. Neben anderen Gesetzen
enthält insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz 1958 (VersVG) zahlreiche Regelungen, die für den
Versicherungsvertrag maßgeblich [...] Hinsichtlich einer bei Vertragsabschluss unversicherbaren Person kommt ein Versicherungsvertrag
nicht zustande.
Wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Versicherungsvertrages unversicherbar wird
UKOL2001 (UKOL2001)
Verhältnis der Summe der vertraglichen Einzelansprüche
zu diesem Betrag gekürzt.
2.4 Erlöschen des Versicherungsschutzes
Ohne daß sich am Weiterbestand des Versicherungsvertrages etwas ändert, erlischt [...] 1 des einzelnen Versicherten wird ein Be-
trag von EURO 109.000 bestimmt.
2.3 Fluggastrisiko
Benützen mehrere durch vorliegenden Versicherungsvertrag Versicherte dasselbe Flugzeug, so gilt für [...] (Art. 6, Pkt 4. AUVB) ein Betrag von EURO 2.18 Mio als Höchstgrenze der Versiche-
rungsleistungen.
Überschreitet die Summe der Ansprüche dieser Versicherten den Betrag von EURO 2.18 Mio, so wird