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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB88) (ARB88)
unbewegliche Sachen nur auf Gebäude oder Wohnungen einschließlich zugehöriger
Grundstücke, die vom Versicherungsnehmer zu eigenen Wohnzwecken benützt werden.
Bei Gebäuden, die sowohl eigenen [...] Versicherungsnehmers befindlichen
oder von diesem zu erwerbenden Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung) stehen;
3.2. aus arbeitsrechtlichen Verträgen aller Art;
3.3. aus Verträgen [...] Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des in der
Polizze bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Wohnung).
2. Was ist versichert?
2.1. Der Versicherungsschutz umfaßt die Wahrnehmung
Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.19)
sofern sie im2.
Zusammenhang mit Neu-, Zu-, Umbau- oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude
und Gebäudebestandteilen entstehen (auch bei Vorhandensein von Provisorien).
Schäden durch Auftauarbeiten und [...]
STURM - Witterungsniederschläge Gebäude - St3013.19
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Abweichend von Artikel 2 Pkt. 4 AStB gelten von außen auf die versicherten Sachen einwirkende
Niederschläge in [...] über Dachrinnen, Dachablaufrohre oder durch ordnungsgemäß
verschlossene Fenster in die versicherten Gebäude eingedrungen sind.
Die Entschädigung ist mit der vereinbarten und auf der Polizze ausgewiesenen
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St1130.18)
fest verbundene Gartenduschen
- auf Gebäuden, zur Warmwasseraufbereitung von Schwimmbädern montierte Absorberanlagen
sind im Rahmen der Versicherungssumme für Gebäude samt Zu- und Ableitungen sowie
el
STURM - Privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St5130.22)
fest verbundene Gartenduschen und
auf Gebäuden, zur Warmwasseraufbereitung von Schwimmbädern montierte
Absorberanlagen
sind im Rahmen der Versicherungssumme für Gebäude samt Zu- und Ableitungen sowie
elektrischen
Glas-Pauschalversicherung für die Wirtschaftsgebäude (Gl2001.16)
solche aus Kunststoff und Licht-
kuppeln) aller zur Liegenschaft gehörenden Gebäude mit Ausnahme des Wohngebäudes/der
Wohngebäude und der in den Punkten 3. und 4. angeführten Gläser. Die Glasabdeckungen von [...]
GLASBRUCH - Pauschalversicherung für die Wirtschaftgebäude - Gl2001.16
In der GLASBRUCHVERSICHERUNG gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus
folgender Vertragsinhalt:
1. Versiche [...] Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für Bruchschäden an der Verglasung der Wirtschaftsgebäude bis zur
vereinbarten und auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko für jede
Ei