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Vertragshaftung - ÖNORM (AH3828.12) (AH3828.12)
des Vertragspartners des Versicherungsnehmers - einschließlich der für den Ver-
tragspartner handelnden Personen - zurückzuführen ist, tritt eine Aufhebung oder Minderung
der Leistungspflicht des
Bauherrnhaftpflichtversicherung - prämienfreie Rohbaudeckung (AH1005.15)
wird.
N i c h t versichert bleiben
alle Tätigkeiten, die vom Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden Personen auf Grund
gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften nicht ausgeübt werden dürfen sowie
Tierhalterhaftpflicht für Hunde, Pferde (DH1606.21)
Schadenersatzansprüche der Angehörigen
des Versicherungsnehmers, sofern es sich um Personenschäden handelt und sofern diese
Personen beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht Verwahrer, Betreuer oder
V
GEWERBE - ergänzende Klauseln - ImG002.21.1 (ImG002.21.1)
Erzeugnisse und Handelswaren
der Verkaufspreis als Versicherungswert.
Sofern der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass er für zerstörte oder beschädigte
fertige Erzeugnisse und Handelswaren Ersatz in [...] Vorstandsmitglieder;
bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer;
bei offenen Handels- und Kommanditgesellschaften die persönlich haftenden
Gesellschafter;
bei Arbeitsgemeinschaften die [...] Summenanteile auf diejenigen Positionen auf-
geteilt, bei denen nach Aufteilung einer eventuell vorhandenen Vorsorgeversicherung Unterver-
sicherung besteht.
Für die Aufteilung ist das Verhältnis der Beträge
Verwahrung von beweglichen Sachen (AH414) (AH414)
ausschließlich für solche beweglichen Sachen, die der Ver-
sicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Repara-
tur übernommen haben.
Kraft-, Luft-