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Allgemeine Feuerversicherungs-Bedingungen - Fassung 1971 (AFB71)
diesen
Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch
mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 2 - Versicherte Sachen
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind nur die dem
Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.1)
der Versicherer jedoch wegen arglistiger Erhebung eines unbegründeten
Versicherungsanspruches, so steht ihm die Gesamtprämie zu.
Die Bestimmungen des Pkt. 6 finden sinngemäß Anwendung.
Art. 12 - Obli
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die betriebliche Kollektivversicherung - 2005 (VBBKV2005)
geltend gemacht
werden?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der Anspruch einem Dritten
zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.07.2022) (AGB.2022)
Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbarten Kapi-
tals gewiss ist, so steht das Kündigungsrecht dem Versicherungsnehmer
auch dann zu, wenn die Prämie in einer einmaligen Zahlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.06.2021) (AGB.2021)
Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbarten Kapi-
tals gewiss ist, so steht das Kündigungsrecht dem Versicherungsnehmer
auch dann zu, wenn die Prämie in einer einmaligen Zahlung