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Gemeinderechtsschutz (RS3003.15)
Förderung der Infrastruktur
und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein eigenes Personal haben und deren Tätigkeiten durch
gemeindeeigenes Personal erbracht werden.
Als mitversichert gelten die Mitglieder
RS130 (RS130)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren min-
derjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (LW5124.22)
LEITUNGSWASSER - Privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und
Gartenduschen im Gebäude und am Versicherungsgrundstück - LW5124.22
1. Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB s
Deckungserweiterung Landwirtschaft Plus (KH1044.16)
KFZ-HAFTPFLICHT - Deckungserweiterung Landwirtschaft Plus für
Fahrzeuge mit landwirtschaftlicher Verwendung - KH1044.16
Versicherungsschutz besteht für die Verwendung des versicherten Kraftfahrzeuge
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2009.2 (VBKRV2009.2)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger