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STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude (St3003.24)
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude - St3003.24
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall
der gleichzeitige Abschluss oder aufrechte
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude (St3003.22)
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude - St3003.22
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall
der gleichzeitige Abschluss oder aufrechte
Ersatzwert für fest verkaufte, lieferungsfertige eigene Erzeugnisse (E4) (E4)
EINBRUCH E4
ERSATZWERT FÜR FEST VERKAUFTE, LIEFERFERTIGE EIGENE
ERZEUGNISSE
1. Falls in der Polizze ausdrückli
Versicherung von Akkus von Elektrofahrzeugen (KA1140.25)
FAHRZEUG-KASKO - Versicherung von Akkus von Elektrofahrzeugen und
Fahrzeugen mit kombiniertem Elektromotorbetrieb (Hybridfahrzeuge) -
KA1140.25
1. Gemäß Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden allg
GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen (Auflösungswert) (KA1020.25)
FAHRZEUG-KASKO - GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen (Auflösungswert) -
KA1020.25
Bei einer bedingungsgemäßen Abrechnung bzgl. eines Totalschadens - das ist dann der Fall,
wenn die Reparaturkosten zuz