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Realwertpolizze "Komfortschutz" ) (RWP-2a.2)
Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch von der Haftung ausgeschlossen.
b) Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in der Garage (zum Zeitwert bis
zu einem Gesamtwert
Realwertpolizze "Komfortschutz" (RWP-2a.1)
Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch von der Haftung ausgeschlossen.
b) Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in der Garage (zum Zeitwert bis
zu einem Gesamtwert
Realwertpolizze "Komfortschutz" (RWP-2a-1994) (RWP-2a)
Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch von der Haftung ausgeschlossen.
b) Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in der Garage (zum Zeitwert bis
zu einem Gesamtwert
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG91-95) (ABG91-95)
Umrahmungen.
3. Schäden, die sich als Folge eines Glasschadens ergeben.
4. Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, durch Absturz und Anprall von bemannten Luft-
und Raumfahrzeugen, deren