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Baustellenkoordinator (AH3858.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Baustellenkoordinator - AH3858.12
Mitversichert im Rahmen des gegenständlichen Vertrages ist die Haftung des Versicherungsneh-
mers, der mitversicherten Personen sowie deren
Betriebsunterbrechungsversicherung auf -Erstes Risiko- (BU3010.14)
FEUER BU - Betriebsunterbrechungsversicherung auf „Erstes Risiko“ -
BU3010.14
In Abänderung von Artikel 5 und Artikel 6 und Art. 9 der AFBUB gilt der Deckungsbeitrag auf
"Erstes Risiko" versichert.
Gebäudeverglasungen bis 10 m2 (DH1501.15)
HAUSHALT - Gebäudeverglasungen bis 10 m2 - DH1501.15
In Abänderung von Artikel 1 Punkt 1.2.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD gelten
Gebäudeverglasungen bis zu einem Ausmaß von 10 m2 pro Ein
Eingebrachte Sachen der Beherbergungsgäste (AH3435.12) (AH3435.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter
Sachen der Beherbergungsgäste, ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge -
AH3435.12
Die besondere Vereinbarung gemäß B 7.2. EHVB ist
Notverglasung, Notverschalung (Gl3009.12)
GLAS - Notverglasung, Notverschalung - Gl3009.12
Bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme gelten in Abänderung des Art. 3.2.3
ABG auf erstes Risiko als mitversichert:
Kosten einer