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Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (F77)
BRANDSCHÄDEN AN TROCKEN- UND SONSTIGEN ERHITZUNGSANLAGEN
Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt sind auch dann zu erset-
zen, wenn der Brand innerhalb
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2023.1)
Artikel 2 - Versicherte Gefahren und Schäden
Versicherte Gefahren
1. Feuergefahren
1.1. BRAND; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft
ausbreitet (Schadenfeuer) [...] Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert:
2.2.1. Feuerlöschkosten, das sind Kosten für die Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß
Punkt 2.7. .
Im Rahmen der versicherten Feuerlöschkosten werden auch [...] Schadenmeldungspflicht
Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden. Schäden durch Brand, Explosion,
Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung sind der Sicherheitsbehörde
unverzüglich
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung DaHeim (ABHD2023)
Artikel 2 - Versicherte Gefahren und Schäden
Versicherte Gefahren
1. Feuergefahren
1.1. BRAND; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft
ausbreitet (Schadenfeuer) [...] Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert:
2.2.1. Feuerlöschkosten, das sind Kosten für die Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß
Punkt 2.7. .
Im Rahmen der versicherten Feuerlöschkosten werden auch [...] Schadenmeldungspflicht
Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden. Schäden durch Brand, Explosion,
Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung sind der Sicherheitsbehörde
unverzüglich
Allgemeine Bedingungen für die Mehrkostenversicherungvon eletronischen Anlagen und Geräten (AEVBM2015.1)
Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der beim Löschen und Retten
entstehenden Schäden); [...] Absendung der Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-,
Beraubungs- und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur Anzeige zu
bringen.
1.3 Er hat dem Versicherer
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Anlagen und Geräte (AEVBID2015)
Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der beim Löschen und Retten
entstehenden Schäden); [...] Absendung der Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-, Beraubungs-
und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur Anzeige zu bringen.
1.3 Er hat dem Versicherer