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Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2013)
1. im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der
Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie
von diesen Personen
1.1.2 [...] Personen herbeigeführt werden, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft leben.
5. Glasbruch
5.1. Versichert sind die durch Bruch entstandenen Schäden an den Gebä [...] Fahrräder, Kraftfahrzeug-Zubehör, Reise- und Sportutensilien,
Schlauchboote, Wäsche, Lebensmittel, Wirtschaftsvorräte, Kühl-, Waschgeräte und Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2014)
lt
1.1.1. im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder und
anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie
1.1.2. fremde Sachen - ausgenommen die der Mieter [...] Handlungen von Personen herbeigeführt werden, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft leben.
5. Glasbruch
5.1. Versichert sind die durch Bruch entstandenen Schäden an den Gebäudeverglasungen [...] Werkzeuge, Fahrräder, Kraftfahrzeug-Zubehör, Reise- und Sportutensilien,
Schlauchboote, Wäsche, Lebensmittel, Wirtschaftsvorräte, Kühl-, Waschgeräte und Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und Kellerkram
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Betrieblichen Kollektivversicherung - 2013 (GBBKV2013)
ftsberechtigte Person gilt.
Einbeziehungsstichtag kann jeweils nur ein Monatserster sein. Der Erlebensfall einer versicherten
Person tritt mit Ablauf der Aufschubdauer ein.
Anwartschaftsberechtigte Person [...] Aufschubdauer oder bei der Berechnung des Unverfallbarkeitsbetragesc.
nach Vollendung des 55. Lebensjahres des Versicherten werden Gewinnanteile, die bereits
der Rückstellung für Gewinnbeteiligung zugewiesen [...] veröffentlicht.
(3) Berechnung des Risikogewinnanteiles
Risikogewinne entstehen, wenn die Ablebenswahrscheinlichkeit der Versicherten des Gewinn-
oder Abrechnungsverbandes der Betrieblichen Kollektivversicherung
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2013)
lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten stehen.
1.4. diese Kinder (Punkt 1.3.) bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit-
versichert, sofern und solange [...] Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben
ist, sofern die Interessenswahrnehmung im Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft steht;
2.3. Ausein [...] 2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.12)
ungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben
darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange
sie über keinen [...] ungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben
darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange
sie über keinen [...] verpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen
Lebens mit Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit,
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