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Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG91) (ABG91)
Umrahmungen.
3. Schäden, die sich als Folge eines Glasschadens ergeben.
4. Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, durch Absturz und Anprall von bemannten Luft-
und Raumfahrzeugen, deren
Plus-Paket für erneuerbare Energien (PEE-2018)
der versicherten Anlage selbst erforderlich werden.
Nachfolgende Gefahren gelten versichert:
a) Brand, Blitzschlag, Explosion,
b) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Allrisk - unbenannte Gefahren (EC1000.21)
Maßnahmen;
2.2.15.5. Kernenergie, radioaktiven Isotopen oder ionisierender Strahlung;
2.2.15.6. Brand, Explosion und Flugzeugabsturz,
2.2.16. Ist der Versicherungsnehmer Unternehmer im Sinne des Kons
Realwertpolizze "Superschutz" (RWP-1a.3) (RWP-1a.3)
Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch von der Haftung ausgeschlossen.
b) Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in der Garage (zum Zeitwert bis
zu einem Gesamtwert
Realwertpolizze "Superschutz" (RWP-1a.2) (RWP-1a.2)
Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch von der Haftung ausgeschlossen.
b) Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in der Garage (zum Zeitwert bis
zu einem Gesamtwert