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Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG91) (ABG91)
Umrahmungen.
3. Schäden, die sich als Folge eines Glasschadens ergeben.
4. Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, durch Absturz und Anprall von bemannten Luft-
und Raumfahrzeugen, deren
Plus-Paket für erneuerbare Energien (PEE-2018)
der versicherten Anlage selbst erforderlich werden.
Nachfolgende Gefahren gelten versichert:
a) Brand, Blitzschlag, Explosion,
b) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Allrisk - unbenannte Gefahren (EC1000.21)
Maßnahmen;
2.2.15.5. Kernenergie, radioaktiven Isotopen oder ionisierender Strahlung;
2.2.15.6. Brand, Explosion und Flugzeugabsturz,
2.2.16. Ist der Versicherungsnehmer Unternehmer im Sinne des Kons
Allgem. Bedingungen für die Maschinen-BU-Versicherung (AMBUB1998-01)
ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache, n i c h t auf Schäden, die eingetreten
sind
3.1. durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz sowie Löschen, Niederreißen oder
Ausräumen bei solchen [...] rt;
3.2. durch die Energie des elektrischen Stromes an elektrischen Einrichtungen als Folge von
Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz;
3.3. durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung,
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (AL-2008)
kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen,
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen.
1.1.2. BETRIEBSEINRICHTUNG DER EHEMALIGEN LANDWIRTSCHAFT (landwirtschaftliches [...] unberührt. Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Bau-, Feuerpoli-
zei, Brandverhütung), die nicht erfüllt oder eingehalten werden.
4. Versicherungswert
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