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Extended Coverage - böswillige Beschädigung inkl. Graffito/Graffiti (EC3005.22)
EC3005.22
1. Versicherte Gefahren
In Erweiterung bzw. Klarstellung von/zu Art. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung [...] wurde.
2. Versicherte Schäden
In Erweiterung bzw. Ergänzung von/zu Art. 1 Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung [...] Obliegenheit der Schadenmeldepflicht gemäß Artikel 7 der AECB wird im Besonderen
verwiesen. Schäden aufgrund von böswilliger Beschädigung, Vandalismus und Graffiti sind dabei
unverzüglich bei der Sicherhe
Rückstauschäden (LW1135.15)
auf erstes Risiko.
Nicht versichert bleiben jedoch Schäden durch
- Grundwasser
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Grundwasseranstieg infolge Hochwasser und Vermurung.
Oberösterreichische Versicherung AG [...]
LEITUNGSWASSER - Rückstauschäden - LW1135.15
Abweichend von Art. 2 Punkt 14 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden am versicherten Wohngebäude
F914 (F914)
die neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen sind, gelten
weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
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[...] BESONDERE BEDINGUNG F914
ÄNDERUNG VON BEDINGUNGEN
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen bzw. Sicherheits-
vorschriften während der Laufzeit
Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante D (LW3019.19)
GEBÄUDE an Zu- und Ableitungen
Bei Rohrbruchschäden im Gebäude gemäß Art. 1 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden
AWB werden in Erweiterung des Art. 8 Pkt. 8.2. AWB die Kosten für den Austausch eines [...] DURCH KORROSION, VERSCHLEIß ODER ABNÜTZUNG AN ROHRLEITUNGEN
AUßERHALB DES GEBÄUDES AUF DEM VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 3. AWB sind Bruchschäden an
leitungswasserführenden Rohrleitungen [...] ch der hierfür
erforderlichen Nebenarbeiten außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem
Versicherungsgrundstück versichert.
4. SCHÄDEN DURCH WASSER AUS FUßBODEN-/WANDHEIZUNG, KLIMA- UND SPRINKLERANLAGE
Schäden durch Rückstau (DH1301.15)
auf erstes Risiko.
Nicht versichert bleiben jedoch Schäden durch
- Grundwasser,
- Hochwasser,
- Überschwemmung,
- Grundwasseranstieg infolge Hochwasser und Vermurung und
- Regen, Schnee und Schmelzwasser [...]
HAUSHALT - Rückstauschäden - DH1301.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD erstreckt sich der Versicherungsschutz
auch auf Schäden am versicherten Wohnungsinhalt, verursacht durch