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Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB2001) (AFIB2001)
strafbarer Handlungen durch den Versicherungs-
nehmer eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;
3. die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
Allgemeine Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB2007)
oder dem Vorhandensein von
Kriegswerkzeugen ergeben
b) des Streiks, der Aussperrung, des Aufruhrs, der Plünderung, von terroristischen oder
politischen Gewalthandlungen, sonstigen [...] ein, wenn der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte
bei den Verhandlungen über die Ermittlung der Entschädigung arglistig handelt.
(3) Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer [...] Bedingungen gleichgestellt:
Der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der
Versicherungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat.
Besonderer
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB1993-95) (AFIB1993-95)
strafbarer Handlungen durch den Versicherungs-
nehmer eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;
3. die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB1993-95) (AFIB93-95)
strafbarer Handlungen durch den Versicherungs-
nehmer eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;
3. die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, (AH435) ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge (AH435)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH435
VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
1. Die besondere Vereinbarung [...] men betragen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
............... für Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, davon jedoch höchstens
............... für Kostbarkeiten, Geld, Schecks