Suche
Rückstauschäden (LW5135.18)
umme auf erstes Risiko.
Nicht versichert bleiben jedoch Schäden durch
Grundwasser
Hochwasser
Überschwemmung
Grundwasseranstieg infolge Hochwasser und Vermurung.
Oberösterreichische Versicherung AG - [...]
LEITUNGSWASSER - Rückstauschäden - LW5135.18
Abweichend von Art. 2 Punkt 14 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden am versicherten Wohngebäude
Sachschäden durch Umweltstörung (AH2834.16)
HAFTPFLICHT - Umweltstörung - AH2834.16
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB ist
getroffen.
2. Versicherte Risken:
2.1. Lagerung von Ölprodukten in [...] diesbezüglich eine besondere Vereinbarung getroffen
wurde. Art. 2 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB ist nicht anzuwenden.
4. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Pausch
Rückstauschäden (LW1135.15)
auf erstes Risiko.
Nicht versichert bleiben jedoch Schäden durch
- Grundwasser
- Hochwasser
- Überschwemmung
- Grundwasseranstieg infolge Hochwasser und Vermurung.
Oberösterreichische Versicherung AG [...]
LEITUNGSWASSER - Rückstauschäden - LW1135.15
Abweichend von Art. 2 Punkt 14 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden am versicherten Wohngebäude
Arbeitszeitzuschläge, Luftfrachtkosten (MB1076.12.18)
kosten -
MB1076.12
Kosten für Arbeitszeitzuschläge
Gemäß Artikel 7 Pkt. 2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen [...] müssen, mitversichert.
Luftfrachtkosten
In Erweiterung des Artikel 7 (2) Z. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen
Wohnungsinhalt / Privathaftpflicht für Übergeber (DH2002.19)
mitversichert. Der Übergeber gilt dann als mitversicherte Person gemäß Artikel 14
der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD.
Als Übergeber gilt der vorherige Eigentümer der gegenständlichen Liegenschaft und [...] der Mitversicherten gegen den Versicherungsnehmer bleiben gemäß
Artikel 18.6.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD ausgeschlossen.
Diese Erweiterungen gelten nur insoweit, als nicht aus einer anderen