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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.06.2021) (AGB.2021)
Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbarten Kapi-
tals gewiss ist, so steht das Kündigungsrecht dem Versicherungsnehmer
auch dann zu, wenn die Prämie in einer einmaligen Zahlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2023) (AGB.2023)
Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbarten Kapi-
tals gewiss ist, so steht das Kündigungsrecht dem Versicherungsnehmer
auch dann zu, wenn die Prämie in einer einmaligen Zahlung
Allgemeine Feuerversicherungs-Bedingungen - Fassung 1971 (AFB71)
diesen
Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch
mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 2 - Versicherte Sachen
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind nur die dem
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2019) (AGB.2019)
Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbarten Kapi-
tals gewiss ist, so steht das Kündigungsrecht dem Versicherungsnehmer
auch dann zu, wenn die Prämie in einer einmaligen Zahlung
Zusatzbed. f. d. Feuervers. von ind., gewerbl. u. sonst. Betrieben (Fe3022.19)
Schadens als Teilzahlung den
Betrag verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Steht zu diesem Zeitpunkt
noch nicht fest, inwieweit der Schaden als Feuerschaden oder als Maschinenbruchschaden