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Besondere Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung - 2014 (VBBUZ2014)
r
weiter.
Tritt in dieser Zeit Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen ein, so ist für deren Beurteilung
für die Dauer von bis zu 5 Jahren nach dem Ausscheiden die zuvor konkret ausgeübte berufliche [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so
ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatz des
Katastrophenschutzes nötig ist.
(3) Kein Anspruch auf eine [...] Unterlagen über die finanzielle Lebensstellung aus der beruflichen Tätigkeit der versicherten
Person und deren Veränderungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (z.B.
Einkommenssteuerbescheide),
e)
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2016 (VBFLV2016)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] Informationen nur elektronisch erhalten, so kann er jederzeit -; jeweils einmalig kostenfrei -;
auch deren Ausfolgung auf Papier oder in einer anderen von ihm gewünschten und vom Versicherer
allgemein zur
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB98) (AStB98)
Schäden
1. Versicherte Gefahren
1.1. STURM; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort
mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt.
Für die [...] er
nachzuweisen, daß der Schaden mit den in Pkt. 10.1. bis 10.5. genannten Ereignissen oder deren
Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Art. 3
Versicherte [...] Entschädigung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Minderwert,
zurückzugeben. Sachen, deren Zurücknahme nicht zumutbar ist, sind dem Versicherer zu übereig-
nen.
7.4. Bei zusam
ImOrt Premium Gemeinderechtsschutz (RS3004.22)
Eigentümer, Halter,
Zulassungsbesitzer und Leasingnehmer für deren Motorfahrzeuge zu Lande oder zu Wasser
sowie deren Anhänger
2.3. Im Schadenersatzrechtsschutz aus der Beschädigung von [...] Infrastruktur und gemeindeeigene KG´s, sofern
diese kein eigenständiges Personal haben und deren Tätigkeiten durch gemeindeeigenes
Personal erbracht werden
- die Mitglieder der örtlichen
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2009 (VBFLV2009)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
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Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der