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Besondere Bedingungen für die Anpassung der Versicherungsleistungen nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung (Indexklausel) - 2015 (VBINDL2015)
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Versicherungsleistungen
nach dem Verbraucherpreisindex ohne neuerliche Gesundheitsprüfung
(Indexklausel) -; 2015
VBINDL2015
Begrif
Unfallrente ab 50 % (UN1025.16)
UNFALL - Unfallrente ab 50 % - UN1025.16
Wir leisten im Versicherungsfall die vereinbarte und auf der Polizze angeführte monatliche Rente
für die Dauer von 30 Jahren, wenn der nach Artikel 7 der dem
Unfallrente ab 35 % (UN1024.16)
UNFALL - Unfallrente ab 35 % - UN1024.16
Wir leisten im Versicherungsfall die vereinbarte und auf der Polizze angeführte monatliche Rente
für die Dauer von 30 Jahren, wenn der nach Artikel 7 der dem
Bedingungen für die Anpassung der Prämienzahlung - 2004 (VBANPZV2004)
Bedingungen für die Anpassung der Prämienzahlung an den höchstmöglichen
staatlich geförderten Betrag gem. § 108g Abs.2 EStG i.d.F. BGBl I Nr 10/2003
(Anpassungsklausel) - 2004
§ 1 Zeitpunkt der
Revision von Wasserturbinenanlagen-Anlagen und Speicherpumpen (MB47.3-03)
MASCHINENBRUCH - Revision von Wasserturbinen-Anlagen und Speicherpumpen
- MB47.3-03
1. Im Interesse der Schadenverhütung hat der Versicherungsnehmer regelmäßig Revisionen
durchzuühren. Die Revision