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Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2009.2 (VBFLV2009.2)
r: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2009.1 (VBFLV2009.1)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
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Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Cerankochfelder und definierte Geräteverglasungen (DH1503.18)
HAUSHALT - Glaskochfelder und definierte Geräteverglasungen - DH1503.18
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Kochflächen aus Glas (Ceran
Cerankochfelder und definierte Geräteverglasungen (DH1502.15)
HAUSHALT - Glaskochfelder und definierte Geräteverglasungen - DH1502.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH sind
Bruchschäden an Kochflächen aus Glas (Cerank
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2011)
1.2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
nur [...] oder Rechtsverteidigung zweckentsprechend und
nicht mutwillig ist und hinreichende Aussicht auf deren Erfolg besteht.
Die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß Artikel 9 unterbleibt im Straf-, Führerschein- [...] des Rechtsanwaltes eine andere zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person
tätig, werden deren Kosten nach den für sie geltenden Richtlinien, maximal jedoch bis zur Höhe des
Rechtsanwaltstarifgesetzes