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Cross Liability Kfz-Haftpflicht für Flottenverträge (KH1060.23)
erstreckt sich jedoch nicht auf Schadenersatzansprüche des den Unfall
verursachenden Fahrzeuges.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Eingestellte Tiere der Beherbergungsgäste (AH3437.12) (AH3437.12)
ngen aus der Tierhaltung sind nur aufgrund besonderer Verein-
barung mitversichert.
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Genossenschaften (Ansprüche der Genossenschafter) (AH408) (AH408)
Handlungen oder Unterlassungen für den
eingetretenen Schaden selbst verantwortlich sind.
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Kündigungsklausel (AH810) (AH810)
haben, die insgesamt die
Jahresprämie der betroffenen Versicherungssparten überstiegen haben.
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Ausschluss Feuerrisiko (CS3002.12)
Explosionen aller Art (einschließlich der
beim Löschen und Retten entstehenden Schäden).
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