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Glas-Pauschalversicherung für die ehemaligen Wirtschaftsgebäude (Gl2002.16)
solche aus Kunststoff und Licht-
kuppeln) aller zur Liegenschaft gehörenden Gebäude mit Ausnahme des Wohngebäudes/der
Wohngebäude und der in den Punkten 3. und 4. angeführten Gläser. Die Glasabdeckungen von [...]
GLASBRUCH - Pauschalversicherung für die ehemaligen Wirtschaftsgebäude -
Gl2002.16
In der GLASBRUCHVERSICHERUNG gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus
folgender Vertragsinhalt:
[...] Treib- und Gewächshäuser sowie Wintergärten aller Art
Verglasungen von vermieteten Räumen oder Gebäudeteilen
Jede Art von Geschäftsverglasung (das ist die gesamte Verglasung von Verkaufsgeschäften
und A
Schwimmbäder, Whirlpools und Duschen (Fe1103.19)
fest verbundene Gartenduschen,
- auf Gebäuden, zur Warmwasseraufbereitung von Schwimmbädern montierte Absorberanlagen
sind im Rahmen der Versicherungssumme für Gebäude samt Zu- und Ableitungen
sowie el
FEUER - Privat genutzte Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen - Fe5103.19 (Fe5103.24)
fest verbundene Gartenduschen und
auf Gebäuden, zur Warmwasseraufbereitung von Schwimmbädern montierte
Absorberanlagen
sind im Rahmen der Versicherungssumme für Gebäude samt Zu- und Ableitungen sowie
elektrischen
Sonnensegel am Gebäude/Grundstück (Fe1142.15)
Boden und/oder einem Gebäude fest verbunden sind.
Bei Beschädigung bzw. Zerstörung der versicherten Sachen durch ein versichertes Ereignis erfolgt
im Rahmen der Gebäudeversicherungssumme eine Entschädigung [...]
FEUER - Sonnensegel am Gebäude/Grundstück - Fe1142.15
Versicherungsschutz besteht für ein Sonnensegel samt Windwächter, Antriebsmotor,
Befestigungsmasten samt Fundamenten und sonstiges Zubehör, wenn
Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante A (LW3016.19)
Polizze angeführten Rohrlängen gekürzt.
1. ROHRERSATZ BRUCHSCHÄDEN IM GEBÄUDE an Zu- und Ableitungen
Bei Rohrbruchschäden im Gebäude gemäß Art. 1 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden
AWB werden [...]
LEITUNGSWASSER - Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante A - LW3016.19
Allgemein gilt, dass der Kostenersatz für das Erneuern von Leitungsrohren in jedem Schadenfall
mit der vereinbarten und auf der Polizze [...] Nebenarbeiten im Sinne des Art. 8 Pkt. 8.2. AWB ersetzt.
2. BRUCHSCHÄDEN AN ROHRLEITUNGEN AUßERHALB DES GEBÄUDES AUF DEM
VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 3. AWB sind Bruchschäden an
lei