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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflicht - Versicherung (AKHB2004)
und führt derselbe Versicherungsfall zu weiteren Entschädigungsleistungen oder
Rückstellungen, so steht dem Versicherungsnehmer frei, auch diese weiteren Leistungen oder Rück-
stellungen zu erstatten oder
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaft- pflicht - Versicherung (AKHB2003)
und führt derselbe Versicherungsfall zu weiteren Entschädigungsleistungen oder
Rückstellungen, so steht dem Versicherungsnehmer frei, auch diese weiteren Leistungen oder Rück-
stellungen zu erstatten oder
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB2002)
derselbe Versicherungsfall zu weiteren
Entschädigungsleistungen oder Rückstellungen, so steht dem Versicherungsnehmer frei, auch
diese weiteren Leistungen oder Rückstellungen zu erstatten
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85-95) (AEB85-95)
diesen Ereignissen oder de-
ren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der Versicherungs-
nehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so obliegt
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85) (AEB85)
diesen Ereignissen oder de-
ren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der Versicherungs-
nehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so obliegt