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Tierärzte und Tierkliniken (AH344) (AH344)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH344
TIERÄRZTE UND TIERKLINIKEN
Abweichend von Abschnitt B, Z. 9, Pkt. 5. EHVB bezieht sich der Versicherungsschutz ni
Bahnen gemäß EKHG mit Deckung des Pistenrisikos (AH345) (AH345)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH345
BAHNEN GEMÄSS EKHG MIT DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstiger
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH346) (AH346)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH346
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige
Motorboote (Ausschluß von Rennen) (AH347) (AH347)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH347
MOTORBOOTE
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus der
T
Musiker und Schauspieler (AH348) (AH348)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH348
MUSIKER UND SCHAUSPIELER
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich im Rahmen der AHVB und EHVB auf Schadenersatzverp