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Fremdpersonal (E804.1)
in die
Versicherungsräumlichkeiten unter Benützung der Originalschlüssel eingedrungen ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Schäden an Seilen von Seilbahnen und Sesselliften (FBU173)
an Seilen durch andere atmosphärische Entladungen entstehen, gelten nicht
als Sachschäden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Lenkerschutz für die Dauer der Leasingnahme (KA1854.13)
Zusatzdeckung gelten die Allgemeinen Bedingungen für die
Fahrzeug- insassen-Unfallversicherung.
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Lokführerklausel (ULOK1)
Das Taggeld wird nur
für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal für 14 Tage bezahlt.
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Auslandsdeckung (VH001) (VH001)
Versicherers durch Staatsgewalt, Dritte
oder den Versicherungsnehmer verhindert wird.
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