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Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB95-97) (AKHB95-97)
derselbe Versicherungsfall zu weiteren
Entschädigungsleistungen oder Rückstellungen, so steht dem Versicherungsnehmer frei, auch
diese weiteren Leistungen oder Rückstellungen zu erstatten
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB2001) (AKHB2001)
derselbe Versicherungsfall zu weiteren
Entschädigungsleistungen oder Rückstellungen, so steht dem Versicherungsnehmer frei, auch
diese weiteren Leistungen oder Rückstellungen zu erstatten
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB95-96) (AKHB95-96)
derselbe Versicherungsfall zu weiteren
Entschädigungsleistungen oder Rückstellungen, so steht dem Versicherungsnehmer frei, auch
diese weiteren Leistungen oder Rückstellungen zu erstatten
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz (KSKFZ2015.1)
von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
Für den Zugang der Erklärung der Ablaufkündigung steht die gesamte Vertragslaufzeit unter
Beachtung der vorerwähnten Frist von drei Monaten zur Verfügung
Allgemeine Transport-Versicherungsbedingungen (AÖTB 1988) (AOETB88)
snehmer selbst durchgeführt wurde,
h) Schadenrechnung,
i) Abtretungserklärung.
(5) Steht dem Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, so geht der An-
spruch