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Ergänzende Bedingungen zur Kunstversicherung (TRKU-06)
vollständig und wahrheitsgemäß
ausgefüllt, zuzuleiten.
Polizeiliche Anzeige2.
Bei einem Schaden durch Brand, Explosion, Vandalismus, Diebstahl, Einbruch oder Raub ist
der Schaden der zuständigen Polizeidienststelle
Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-96) (LP-96)
unberührt.
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Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Bau-, Feuerpolizei, Brandverhütung), die nicht er-
füllt oder eingehalten werden.
3. Ersatzwert
3.1.
In der Feuerversicherung [...] einem Neubauwert von weniger als ATS 50.000,-- (EUR 3.633,64).
9. Wiederaufbau
Wird nach einem Brandschaden ein versichertes Objekt an anderer Stelle innerhalb des politischen Be-
zirkes, in dem der V
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9 (KA9)
Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB)
gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl und Austritt von Lei-
tungswasser; in Erweiterung
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2012)
Verlust von versicherten Sachen durch unvorhergesehen und plötzlich eintretende Ereignisse wie:
a) Brand, Blitzschlag, Explosion,
b) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung [...] gen Sachschadens an der versicherten
Anlage.
h) Feuerlöschkosten
Das sind Kosten zur Brandbekämpfung ausgenomme Kosten für Leistungen der im öffentlichen
Interesse oder auf behördliche Anordnung [...] der
Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-, Beraubungs- und
Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur Anzeige
zu bringen.
1.3. Er hat dem
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9-03 (KA9-03)
Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB)
gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl und Austritt von Lei-
tungswasser; in Erweiterung