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Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
snehmer selbst durchgeführt wurde,
h) Schadenrechnung,
i) Abtretungserklärung.
(5) Steht dem Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, so geht der An-
spruch
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB2015) (AKHB2015)
führt derselbe
Versicherungsfall zu weiteren Entschädigungsleistungen oder Rückstellungen, so steht dem
Versicherungsnehmer frei, auch diese weiteren Leistungen oder Rückstellungen zu erstatten
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischen Anlagen und Geräten (AEVBID2009.1) (AEVBID2009.1)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so
Allg. B f. d. Infoverlust- u. Datentr.-Vers. el.. Anl. u. Ger. (AEVBID2009)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2019) (AGB.2019.1)
Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbarten Kapi-
tals gewiss ist, so steht das Kündigungsrecht dem Versicherungsnehmer
auch dann zu, wenn die Prämie in einer einmaligen Zahlung