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Computerversicherung/Elektronik Pauschal - ergänzende Klauseln (CS3005.15)
nur die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
Entsorgungskosten, die durch Kontamination von Gewässern
DaHeim-Standardschutz (DHSt-02.1)
nur die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
- Entsorgungskosten, die durch Kontamination
DaHeim-Standardschutz (DHSt-02)
nur die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
- Entsorgungskosten, die durch Kontamination
DaHeim-Standardschutz (DHSt-06)
nur die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
- Entsorgungskosten, die durch Kontamination
Besondere Bedingungen zur Austellungsversicherung - Regionalmuseen (TRKUM-08)
§ 2 - Versicherte Risiken
Die versicherten Sachen sind gegen Zerstörung, Beschädigung und durch Ursachen aller Art
versichert (Allgefahren-Versicherung).
Deckungsumfang
Das Risiko gilt bis zur vollen [...] Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder8.
chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden;
Schäden durch Androhung oder Anwendung [...] Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist.
Haben Sie Ihre Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet