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Sachschäden durch Umweltstörung - Ausbreitungsrisiko EU (AH3467.12) (AH3467.12)
ngsschutz auch für Personenschäden durch
Umweltstörung im Sinne des Art 6 AHVB, wenn die Ursache für den Versicherungsfall in
Österreich gesetzt wurde und dieser in den unmittelbar angrenzenden
Werbeanlagen (G753)
(Ziff. 1 Nr. 1 AGlB2009) am Glas oder Kunststoff
vorliegt und entweder beide Schäden auf derselben Ursache beruhen oder der Schaden am Glas
oder Kunststoff den anderen Schaden verursacht hat.
3. Abweichend
Haftung während der Gewährleistungsfrist (Extended Maintenance) BW-S5 (BW-S5)
h vereinbarten Verpflichtungen (Wartung, Gewährleistung) durchführt verursacht
werden.
- deren Ursache während der versicherten Bauzeit (vor der Übernahme durch den Auftraggeber)
auf dem Versicherungsort
DaHeim-Standardschutz (DHSt-06)
nur die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
- Entsorgungskosten, die durch Kontamination
DaHeim-Grundschutz (DHG-02.1)
nur die kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
- Entsorgungskosten, die durch Kontamination