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Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Wohnungsgenossenschaft (KSWG-03.2)
Versicherungsvertrag durch den
Versicherungsnehmer
oder die versicherten Personen selbst oder über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im Namen
und auf Rechnung des Versicherungsnehmers oder der jeweiligen [...] nahestehende Personen gelten ausschließlich Ehegatten, eingetragene Partner oder
Lebensgefährten und deren Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), soferne diese
Personen mit dem Versicher [...] Dritten
mit Zahlung auf den Versicherer über.
Artikel 12 - Obliegenheiten
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 6 des
Versicherungsvertragsgesetzes die Freiheit
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Sozialvorsorge 2004 (KSSOZV2004)
Leistungen aus dem gegenständlichen Versicherungsvertrag durch die versicherte Person selbst oder
über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im Namen und auf Rechnung der versicherten Person. In all
diesen [...] Wellnessanbietern entsprechende Rahmenvereinbarungen
abgeschlossen. Die Vertragspartner, Leistungen und deren Inanspruchnahme richten sich nach dem
aktuellen und gültigen Wellnessprogramm des Versicherers, das [...] Dritten mit Zahlung auf den
Versicherer über.
Artikel 11: Obliegenheiten
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 6 des
Versicherungsvertragsgesetzes die
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service (KSSIS2016) (KSSIS2016)
häuslicher Gemeinschaft
lebenden Ehe partner, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten als auch deren minderjährige Kinder
(auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn [...] konsularischen
Vertretung beschaffen, stellt die Notfallzentrale des Versicherer s die Verbindung zu deren Hausbank
her. Ist diese Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung mit Garantieleistung - 2008 (VBFLVGL2008)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Zusatzbedingungen für die Elektronik-Pauschalversicherung (CS3011.15)
Maschinen;
- Handelsware und Vorführgeräte;
- Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallationen;
- Geräte, deren Einzel-Neuwert bei Vertragsabschluss unter EUR 200,-- bzw. über EUR 100.000,-
liegt.
- Betriebsmittel