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Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1999 E (VBKAP99E)
anderer Art, als in Abs. (3) genannt (z.B. eines Hängeglei-
ters, Ballons, Sport- Fallschirmes),
b) infolge Benützung eines Fluggerätes in anderer Eigenschaft als in Abs. (3) genannt (z.B. Flugleh-
rer [...] geändert werden.
(3) Ist der Überbringer (Inhaber) der Lebensversicherungsurkunde anspruchsberechtigt, so können wir
verlangen, daß er uns seine Berechtigung nachweist.
§ 15 Was gilt bei einer V [...] oder Abtretung ist uns gegenüber nur dann wirksam, wenn sie uns
schriftlich angezeigt wird.
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§ 16 Was ist bei Verlust der Lebensversicherungsurkunde zu tun?
Wenn Sie den Verlust der L
VBKV-94 (VBKV-94)
anderer Art, als in Pkt. (3) genannt (z.B. eines Hängeglei-
ters, Ballons, Sport- Fallschirmes),
b) infolge Benützung eines Fluggerätes in anderer Eigenschaft als in Pkt. (3) genannt (z.B. Flugleh-
rer [...] geändert werden.
(3) Ist der Überbringer (Inhaber) der Lebensversicherungsurkunde anspruchsberechtigt, so können wir
verlangen, daß er uns seine Berechtigung nachweist.
§ 15 Was gilt bei einer V [...] oder Abtretung ist uns gegenüber nur dann wirksam, wenn sie uns
schriftlich angezeigt wird.
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§ 16 Was ist bei Verlust der Lebensversicherungsurkunde zu tun?
Wenn Sie den Verlust der L
Versicherungsbedingungen der Rentenversicherung - 2006 (VBRENT2006)
anderer Art, als in Abs. 3 genannt (z.B.
eines Hängegleiters, Ballons, Sportfallschirmes),
b) infolge Benützung eines Fluggerätes in anderer Eigenschaft als in Abs. 3
genannt (z.B. Fluglehrer [...] Person innerhalb Österreichs nennen, die bevollmächtigt
ist, Erklärungen an Sie entgegenzunehmen.
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(5) Nach Eintritt des Versicherungsfalles können wir eine Ablehnung, einen Rücktritt oder eine [...] geändert werden.
(3) Ist der Überbringer (Inhaber) der Lebensversicherungsurkunde anspruchsberechtigt, so können
wir verlangen, dass er uns seine Berechtigung nachweist.
§ 15 Was gilt bei einer
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1994.1 (VBKAP-94.1)
anderer Art, als in Pkt. (3) genannt (z.B. eines Hängeglei-
ters, Ballons, Sportfallschirmes),
b) infolge Benützung eines Fluggerätes in anderer Eigenschaft als in Pkt. (3) genannt (z.B. Flugleh-
rer [...] geändert werden.
(3) Ist der Überbringer (Inhaber) der Lebensversicherungsurkunde anspruchsberechtigt, so können wir
verlangen, daß er uns seine Berechtigung nachweist.
§ 15 Was gilt bei einer V [...] oder Abtretung ist uns gegenüber nur dann wirksam, wenn sie uns
schriftlich angezeigt wird.
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§ 16 Was ist bei Verlust der Lebensversicherungsurkunde zu tun?
Wenn Sie den Verlust der L
VBKAP-95.1 (VBKAP-95.1)
anderer Art, als in Abs. (3) genannt (z.B. eines Hängeglei-
ters, Ballons, Sportfallschirmes),
b) infolge Benützung eines Fluggerätes in anderer Eigenschaft als in Abs. (3) genannt (z.B. Flugleh-
rer [...] geändert werden.
(3) Ist der Überbringer (Inhaber) der Lebensversicherungsurkunde anspruchsberechtigt, so können wir
verlangen, daß er uns seine Berechtigung nachweist.
§ 15 Was gilt bei einer V [...] oder Abtretung ist uns gegenüber nur dann wirksam, wenn sie uns
schriftlich angezeigt wird.
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§ 16 Was ist bei Verlust der Lebensversicherungsurkunde zu tun?
Wenn Sie den Verlust der L